Ich weiß nicht, ob Sie es schon wussten, aber den internationalen Frauentag gibt es bereits seit genau 110 Jahren. Er wurde erstmals am 8. März 1913 begangen.
Auf der internationalen Frauenkonferenz in Kopenhagen wurde 1910 auf Vorschlag der Sozialistinnen Clara Zetkin und Käthe Duncker eine Kampagne für Frauenrechte beschlossen – allen voran das aktive und passive Wahlrecht für Frauen. Am 19. März 1911 wurde er das erste Mal öffentlich begangen – seit 1913 dann wurde der 8. März internatioanl dafür festgelegt.
Das Wahlrecht für Frauen wurde 1919 gesetzlich verankert – der internationale Frauentag etablierte sich und wurde 1933 von den Nazis wieder verboten.
In den kommunistischen Ländern ist dann, im Laufe der Jahre, der internationale Frauentag zu einer Art Valtentins- oder Muttertag verkommen.
Eine Renaissance im eigentlichen Sinne erfährt er erst wieder seit der „Wende“, und hier ganz bewußt durch die Frauenorganisationen und Gewerkschaften.
Ich denke, Blumen helfen nicht! Feminist:innen nehmen ihn als Frauenkampftag!
Frauen brauchen und wollen Gleichberechtigung: gleiche Chancen, gleiche Löhne, gewaltfreie Beziehungen, faire Arbeitsbedingungen, Strafen für Täter sexueller Gewalt, ein Leben ohne Angst und keine Blumen!
Seit 2019 ist dieser Tag gesetzlicher Feiertag in Berlin und seit diesem Jahr auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Es gibt noch immer viele Gründe den internationalen Frauentag ins Bewusstsein zu rücken:
Frauenrechte sind Menschenrechte!
Veraltete Rollenbilder sind nachteilig für Frauen:
Nach einem längeren Ausstieg aus dem Beruf, z.B. wegen der Erziehungszeit der Kinder oder Betreuung von pflegebeürftigen Angehörigen ist die Rückkehr schwierig, Frauen arbeiten dann oft in Teilzeit und verdienen insgesamt weniger. Das wirkt sich dann negativ auf die Rente aus.
Frauen sind von Altersarmut bedroht.
2020 verdienten Frauen immer noch 18% weniger als Männer.
Es gibt deshalb noch einen internationalen Aktionstag: der 7.März ist der „Equal Pay Day“.
Leider gibt es immer noch kaum Verbesserungen bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen.
Am 8. März 2021 wurde eine gesetzliche Regelung getroffen: bis Ende 2025 muss in den Vorständen von börsennotierten Vorständen und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mindestens 1 Frau sitzen, wenn der Vorstand mehr als 3 Mitglieder hat.
Ich habe hier eine Liste über Veränderungen in den Frauenrechten und erkennbaren Fortschritten:
1958 Frauen dürfen ohne Genehmigung des Mannes Auto fahren
1962 Frauen dürfen ein eigenes Konto eröffenen
1971 374 Frauen bekennen: „Wir haben abgetrieben“
1976 wird in Berlin das erste „Haus für geschlagene Frauen“ eröffnet
1977 Im Eherecht wird die „Hausfrauen-Ehe“ abgeschafft. Das heißt:
die Ehefrau war per Gesetz verpflichtet zur Haushaltsführung und
durfte nur mit dem Einverständnis des Ehemannes berufstätig sein
1980 wird das Gesetz zur Gleichbehandlung am Arbeitsplatz im Bundestag verabschiedet
1986 wird das erste Bundesfrauenministerium eingerichtet
1994 Frau und Mann dürfen bei der Heirat ihre Nachnamen behalten
1997 Vergewaltigung in der Ehe wird unter Strafe gestellt
2016 gesetzliche Regelung zu „Nein heißt Nein!“
Was fehlt noch: Abschaffung von § 218 – Es gibt berechtigte Zweifel, ob die Abtreibungsregelung ins Strafrecht gehört. – Dazu auch: Abschaffung von § 219
und vieles mehr,
wir sind noch lange nicht am Ziel!
Deshalb bleibt der internationale Frauentag wichtig!
