Eichen und Erbstadt: Stolz und Bär über die Fördermöglichkeiten für den Ländlichen Raums

Dieser Tage habe ich mit Landrat Thorsten Stolz über die Fördermöglichkeiten für die beiden Nidderauer Stadtteile Eichen und Erbstadt aus dem kreiseigenen Programm zur Stärkung des Ländlichen Raums gesprochen. Da unsere gemeinsame Informationsveranstaltung in Eichen coronabedingt nicht stattfinden konnte, habe ich einige Fragen an unseren Landrat gerichtet, um die wichtigsten Fragen zum Förderprogramm zu beantworten. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in Erbstadt und Eichen zu den wichtigsten Punkten.

 

Welche Städte und Gemeinden liegen in der Förderkulisse des kreiseigenen Förderprogramms zur Stärkung des Ländlichen Raums?

Die Förderkulisse erstreckt sich von den beiden Nidderauer Stadtteilen Erbstadt und Eichen bis zur Gemeinde Sinntal im östlichen Teil unseres Landkreises. Schwerpunkt der Förderung liegt auf Orts- und Stadtteilen mit eher dörflichem Charakter.

 

Seit wann gibt es das Förderprogramm des Main-Kinzig-Kreises und was ist die Idee dahinter? 

Wir haben das Förderprogramm 2018 initiiert. Ziel ist es, den ländlichen Raum als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu stärken. Das Programm ist aus der Überlegung heraus entstanden, dass wir im Main-Kinzig-Kreis unterschiedliche Entwicklungen haben: Während viele Kommunen durch die Nähe zur Rhein-Main-Region kontinuierlich wachsen, haben insbesondere kleinere und ländlich geprägte Stadt- und Ortsteile mit den Herausforderungen des demographischen Wandels zu kämpfen. Das bedeutet, dass die Bevölkerung älter wird, in Geschäften oder Gaststätten gelingen oftmals die Generationswechsel nicht mehr, Leerstände entstehen in den alten Ortskernen, teilweise sind Bevölkerungsrückgänge zu verzeichnen. Genau hier setzen wir an und schaffen Anreize, damit beispielsweise die junge Familie einen Leerstand übernimmt und saniert, städtebauliche Schandflecke zurückgebaut und Unternehmensgründer unterstützt werden.

 

Wer ist antragsberechtigt? 

Antragsberechtigt sind in erster Linie Privatpersonen, aber auch öffentliche Träger wie beispielsweise Vereine und Kirchengemeinden. Und auch die Kommunen selbst können Anträge stellen.

 

Was wird im Rahmen des Förderprogramms gefördert?

Schwerpunkt der Förderung liegt auf baulichen Investitionen in den Ortskernen. Dazu zählen beispielsweise die Sanierung alter Bausubstanz, der Rückbau zerfallener Gebäude, die Umnutzung alter oder leerstehender Gebäude, Ersatz- und Neubau oder der Erwerb von leerstehenden Gebäuden oder brachliegenden Flächen in den alten Ortskernen. Gefördert werden aber auch Planungskosten für Architekten und Ingenieurleistungen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Investitionen in die Grund- und Daseinsvorsorge und die Stärkung der Ortskerne als Wirtschaftsstandort. Hier geht es beispielsweise um die Schaffung oder die Übernahme von Einrichtungen für die Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung. Gefördert werden aber auch die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Arbeitsplätzen. Auch die Förderung von Investitionen, die mit einem Generationswechsel im Unternehmen verbunden sind, können gefördert werden.

Der dritte Förderschwerpunkt liegt auf sogenannten innovativen Projekten. Hier geht es um die Projektideen öffentlicher, privater, ehrenamtlicher und bürgerschaftlicher Initiativen. Gerade in kleineren Ortschaften haben Bürgerinnen und Bürger immer wieder tolle Ideen und schließen sich zusammen, um diese im Sinne der Stärkung der Ortsgemeinschaft umzusetzen. Dieser zusätzliche Schwerpunkt wurde bewusst aufgenommen, um innovativen Projekten vor Ort eine Förderung zu ermöglichen.

 

Mit welcher Förderhöhe können Antragssteller rechnen?

Für Investitionen ist eine Förderung in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 25.000 Euro, möglich. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 10.000 Euro.

 

Wie viele Projekte und Maßnahmen hat der Main-Kinzig-Kreis seit Bestehen des Programms gefördert?

Bisher wurden insgesamt über 160 Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 3,3 Millionen Euro gefördert. Das Programm ist eine echte Erfolgsgeschichte geworden.

 

Was müssen Antragssteller tun, an wen kann man sich wenden? 

Antragssteller müssen auf jeden Fall Kontakt mit dem Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum aufnehmen. Das Amt der Kreisverwaltung sitzt in Gelnhausen im Bereich der ehemaligen Kaserne, im Technologie- und Dienstleistungszentrum Herzbachtal (Zum Wartturm 11-13), Kontakt über die Telefonnummer 06051 85-15669 oder E-Mail: fplr@nullmkk.de.

Antragssteller müssen ihre Projektidee und die geplanten Maßnahmen beschreiben. Über uns erfolgt auch immer eine Grundberatung der einzelnen Antragssteller für ihre Vorhaben. Nach der Antragsstellung entscheidet dann der Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises final.