Investitionsprogramm
1. 212-126-2 (S. 51); Drehleiter 2015
Der für 2015 vorgesehene Betrag von € 550.000,-- wird zunächst gestrichen. Vorbehalten bleibt eine neue Etatisierung für den Fall, dass sich umliegende Städte und Gemeinden im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit in namhafter Höhe zu einer Co-Finanzierung der Investition bereit erklären und eine vor-Ort-Überprüfung eindeutig ergibt, dass die Drehleiter im vorhandenen Gebäude der Feuerwehr Windecken untergebracht werden kann. Der Magistrat wird gebeten, mit umliegenden Kommunen wegen möglicher Co-Finanzierungen Kontakt aufzunehmen.
Begründung:
Die Stationierung einer Drehleiter in Nidderau ist wünschenswert. Wegen der Höhe der Investition kann dies aber nur im Rahmen der Kooperation mit den Nachbargemeinden finanziell dargestellt werden.
2. 309-541-02 (S.52); Erneuerung der Pfaffenhofstraße
Die Maßnahme wird um ein Jahr verschoben (neue Ansätze in 2013: € 30.000,--; in 2014: € 247.000,--).
Begründung:
Die Maßnahme ist wünschenswert, eine Verschiebung um ein Jahr erfolgt aus rein finanziellen Erwägungen. Im Jahr 2012 wird zudem die Eröffnungsbilanz der Stadt Nidderau vorliegen. Bestandteil davon ist auch eine Straßenzustandsermittlung. Von dieser erhoffen sich die Fraktionen weiteren Aufschluss darüber, in welcher Priorität Straßenerneuerungsvorhaben erfolgen sollten.
3. 409-112-04 (S. 53); Grunderwerb Bahnhof Eichen
Der Magistrat wird ausdrücklich gebeten, für die in 2011 etatisierten € 65.000,-- keinen Haushaltsrest zu bilden, da an der Maßnahme aktuell nicht festgehalten wird.
Begründung:
Mangels Kooperationsbereitschaft der Deutschen Bahn kam die Maßnahme bisher nicht zustande. An dieser sollte daher bis zur Vorlage eines - eventuellen - angemessenen neuen Angebots der DB nicht festgehalten werden. Erspart werden dadurch Folgekosten wie Abschreibungen.
4. 410-112-06 (S. 54); Neubau Feuerwehrhaus Eichen
Die für 2013 und 2014 vorgesehenen Investitionen werden um ein Jahr nach hinten verschoben. Mit dem Technischen Prüfdienst ist Kontakt aufzunehmen zur Überprüfung, ob und wenn ja welche im Zwischenzeitraum notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Einsatzdienstes am bisherigen Standort erforderlich sind. Die hierfür nötigen Kosten sind aus den für 2011 unter der Investitionsnummer 409-126-01 bereit gestellten Mitteln zu entnehmen.
Begründung:
Nach Auskunft des Kreises steht die Maßnahme auf der Prioritätenliste für Zuschüsse für Gebäude erst an Nummer vier - ohne Jahresangabe. Zudem haben die Fraktionen Kenntnis davon, dass die Grundstücksfragen bislang bei weitem noch nicht geklärt sind. Die Maßnahme ist daher zu verschieben. Um einen zwischenzeitlich tragbaren zustand für die Einsatzkräfte herzustellen, ist wie oben beantragt zu verfahren.
5. 909-112-99 (S. 61); Sammelkonto all. Grundstücksverkäufe
Es sind Einnahmen von € 300.000,-- aufzunehmen.
Begründung:
Die Liegenschaft Kirchgasse 41 + 43 in Ostheim kann veräußert werden. Ein Verkaufserlös ist mit € 50.000,--- anzunehmen. Ebenso können im Finkenweg zwei Bauplätze - aus dem alten Spielplatz - veräußert werden. Hier erscheinen € 250.000,-- angemessen, wobei hier der Bebauungsplan geändert werden muss. Ebenso ist nach Ansicht der Fraktionen ein Verkauf der Liegenschaft in der Karlstraße (ehemaliges Lehrerhaus) zu prüfen. Hier könnten allerdings noch städtische Verpflichtungen bestehen, so dass zunächst kein Betrag eingestellt wird.
6. 909-553-01 (S. 63); Gestaltung der Friedhöfe
Der Betrag ist um 10.000,-- € auf 15.000,-- € zu reduzieren und so festzuschreiben.
Begründung:
Im Rahmen der Konsolidierung erscheint eine Reduktion angemessen, da auf den drei Friedhöfen schon Neugestaltungen erfolgt sind.
7. 912-112-1 (S. 66); Ersatzbeschaffung Friedhofsbagger
Der Betrag von € 60,000,-- ist zu streichen.
Begründung:
Es ist zu prüfen, ob Fremdvergabe der Arbeiten möglich und wirtschaftlicher als die Eigenleistung des Bauhofs ist oder aber, ob im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit eine gemeinsame Beschaffung erfolgen könnte.
8. 911-541-01 ( S. 66); Radweg Ostheim-Eichen K 851
Die Mittel sind zu sperren und vom HFA freizugeben. Vorher ist gemeinsam mit Forst und der UNB zu prüfen, ob nicht Varianten möglich sind, die weniger als die bisher angedachten in den Waldbereich eingreifen.
Begründung:
Eine erneute Prüfung der Thematik erscheint nach Schaffung des Bahnradweges sinnvoll.
9. 912-112-3 ( S. 67); Ersatzbeschaffung
Die Mittel von € 15.000,-- sind aus dem Investitionsprogramm zu streichen. Es ist ein Leasing anzustreben.
Begründung:
Die Stadt Nidderau ist gehalten, ihre investiven Ausgaben zu reduzieren. Das Fahrzeug sollte daher geleast und über den Ergebnishaushalt abgebildet werden, da dadurch die Neuverschuldung reduziert wird und die Abschreibungen entfallen.
10. 912-126-1; (S. 67) Kommandofahrzeug StBI
Die Mittel von € 40.000,-- sind zu streichen. Leasing ist anzustreben.
Begründung:
s. Nr. 9
11. 912-272-1 (S. 67); WEB-OPAC
Die Mittel von € 12.000,-- werden in 2013 verschoben.
Begründung:
Ein sinnvolles Projekt, aber die Haushaltslage lässt dieses derzeit leider nicht zu.
12. Prüfung Einführung Pferdesteuer
Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeit der Einführung einer Pferdesteuer zu prüfen.
Begründung:
Defizitäre Kommunen wie Nidderau sind gehalten, sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Da es in Nidderau große Pferdehaltungen gibt und derzeit zahlreiche hessische Kommunen die Einführung von Pferdesteuern erwägen, sollten auch wir hierüber nachdenken.
13. Erhöhung Spielapparatesteuer
Die Spielapparatesteuer ist um bis zu 20 % zu erhöhen.
Begründung:
Defizitäre Kommunen sind gehalten, sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Zudem handelt es sich beim Glücksspiel um eine Freizeitbeschäftigung mit hohem Suchtpotenzial, so dass eine erhöhte Abgabe der Aufsteller als gesellschaftspolitisch angemessen erscheint.




