![]() Der Magistrat Der Magistrat besorgt die laufende Verwaltung. Er ist ein Kollegialorgan. Der Magistrat besteht aus dem in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Bürgermeister, der hauptamtlichen, von den Stadtverordneten gewählten Ersten Stadträtin und den ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten. Der Magistrat tagt in der Regel einmal wöchentlich in nicht öffentlicher Sitzung. Er ist die Verwaltungsbehörde der Stadt und handelt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung. Er hat in dieser Wahlperiode insgesamt acht Mitglieder.
Folgende Magistratsmitglieder gehören der SPD an:
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